In Burundis Folterkammern

In Burundis Folterkammern

Im November veröffentlichte der Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) einen Bericht zu seinen Untersuchungen in Burundi. Dieser dokumentiert allein für den Zeitraum von April 2015 bis April 2016 600 Fälle systematischer Folter und darüber hinaus Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch burundische Staatsorgane an der eigenen Bevölkerung. Mindestens 1200 Personen seien ermordet worden, Tausende illegal festgenommen, Tausende gefoltert und Hunderte verschwunden. Mehr als 400.000 Burunder mussten fliehen. Opfer dieser gezielten Gewalt sind Regierungsgegner, die durch Listen des Geheimdienstes SNR und den Imbonerakure, der Jugendbewegung der Regierungspartei, systematisch erfasst werden.

Als Orte des Terrors und Folterkammern werden eine Bar genannt, an deren Eingang das Wahrzeichen der Regierungspartei CNDD-FDD und der Imbonerakure angebracht ist – sie gehörte bis zu seiner Ermordung dem Geheimdienstchef General Adolph Nshiririmana, außerdem das Hauptquartier des SNR, ein Polizeigefängnis, die Parteizentrale der CNDD-FDD, die Villa des Sicherheitsministers General Guillaume Bunyoni und sogar das Privathaus von Präsident Pierre Nkurunziza.

Der IStGH versucht nun, Befehlsketten und Verantwortliche zu ermitteln. Mitglieder und Anwälte der verschiedenen burundischen Menschenrechtsorganisationen haben seit 2015 gemeinsam mit der VN-Menschenrechtskommission, die ein Büro in Bujumbura hatte, systematisch Beweismaterialien, Listen potenzieller Augenzeugen und Listen von Verschwundenen gesammelt. Burundische Angestellte führten die Recherchen fort, als die internationalen Mitarbeiter der VN-Kommission mit Beginn der Proteste 2015 das Land verlassen mussten. Diese Recherchen umfassen laut einem burundischen Angestellten noch weit mehr Fälle, als der IStGH nun im Bericht aufführt. Ermittler der UN-Kommission konnten auch viele burundische Flüchtlinge in der DR Kongo, Ruanda und Tansania befragen. Viele der vernommenen Opfer konnten Namen, Zugehörigkeiten und Ränge der Täter nennen.

Die meisten illegalen Verhaftungen wurden den Recherchen zufolge von der Jugendmiliz Imbonerakure durchgeführt, welche die Verhafteten dem SNR oder der Polizei übergaben. Die Staatsorgane operierten offenbar durch parallele Kommandoketten (z.B. wurde der Polizeidirektor aus dem Entscheidungsprozess ausgegliedert; dafür erhielt sein Stellvertreter Befehle direkt vom Sicherheitsminister und dem Präsidentenbüro). Auf der Liste der Verantwortlichen stehen u.a. Sicherheitsminister Bunyoni, SNR-Chef Etienne Ntakarutimana und SNR-Oberst Mathias Niyonzima alias Kazungu.

Burundi hat den IStGH-Ermittlern nach seinem Austritt aus dem IStGH jegliche Zusammenarbeit verweigert. Burundi erhält Rückendeckung von dem ugandischen Präsidenten, Yoweri Musewini, Schirmherr über Burundis Friedensdialog und Vorsitzender der Ostafrikanischen Gemeinschaft sowie dem tansanischen Präsidenten John Pompe Magufuli. Oppositionelle begrüßen die Eröffnung des Falls durch den IStGH, der zuständig ist, insofern die nationale Justiz nicht willig oder in der Lage ist, die Verbrechen selbst vor Gericht zu bringen und Burundi im zu ermittelnden Untersuchungszeitraum noch Mitglied des IStGH war. 

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Erscheinungsdatum

29 November 2017

Themen

Internationaler Strafgerichtshof, Menschenrechtsverletzung, Gewalt