ÖNZ-Newsletter 1/2022

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Die burundische Regierung begrüßt die jüngste Entscheidung der Europäischen Union, die Sanktionen gegen Burundi schrittweise aufzuheben. Burundische Menschrenrechtsaktivist:innen sehen die Aufhebung der direkten Zahlung von Geldern an die Regierung skeptisch, da entgegen der Darstellung der burundischen Regierung weiterhin Menschenrechtsverletzungen sowie Festnahmen und auch Tötungen von Kritiker:innen und Oppositionellen stattfinden. Auch in Ruanda ist der Raum für kritischere Künstler:innen und Youtuber:innen weiterhin eingeschränkt. Der Lyriker Bahati zählt zu den Fällen von verschwundenen Personen.

In der DR Kongo werden ebenfalls Haftstrafen gegen Musiker:innen mit regierungskritischen Texten – beispielsweise zur Verhängung des Kriegsrecht in den östlichen Provinzen und den damit einhergehenden Befugnissen für das Militär sowie der Eindämmung des zivilen Handlungsspielraums – verhängt. Zwei Aktivisten kamen im Januar unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben. Bei friedlichen Demonstrationen gegen die anhaltende Gewalt, welche sich unter dem Kriegsrecht noch verschärft hat, kam es zu Verhaftungen und gewaltvollen Ausschreitungen, bei denen ein La Lucha-Aktivist getötet wurde.

Die Zunahme der gewaltvollen Angriffe unter dem Kriegsrecht in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu zeigt sich durch vermehrte gewaltvolle Übergriffe der ADF-Miliz und jüngst durch ein besonders brutales Massaker in einem Geflüchtetenlager, welches auf die Codeco-Miliz zurückzuführen ist.
Auch wenn einzelne Verfahren und Urteile gegen Sicherheitskräfte erfolgt sind, ist die grassierende Straflosigkeit weiterhin ein großes Problem.

Diese und weitere Themen, können Sie dem aktuellen Newsletter entnehmen.

 

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Erscheinungsdatum

24 Februar 2022

Themen

Konflikt, Menschenrechtsverletzungen, Verhaftung, Regierung; Politik