Pressemitteilung: Präsident der DR Kongo auf Staatsbesuch in Berlin: das ÖNZ plädiert für neue bilaterale Gespräche gebunden an menschenrechtliche und politische Forderungen

Pressemitteilung: Präsident der DR Kongo auf Staatsbesuch in Berlin: das ÖNZ plädiert für neue bilaterale Gespräche gebunden an menschenrechtliche und politische Forderungen

Pressemitteilung

Präsident der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) auf Staatsbesuch in Berlin: das ÖNZ plädiert für neue bilaterale Gespräche gebunden an menschenrechtliche und politische Forderungen

(Berlin, 14.11.2019) Der Staatspräsident der DR Kongo, Félix Tshisekedi, besucht heute zum ersten Mal seit seinem Amtsantritt am 24. Januar 2019 die Bundesrepublik Deutschland und wirbt für die Aufnahme neuer bilateraler Gespräche und deutsche Investitionen. Er wird bei seinem zweitägigen Aufenthalt u.a. von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Walter Steinmeier empfangen.

Zwar erfüllte Tshisekedi mit der Freilassung politischer Gefangener ein wichtiges Wahlversprechen, doch von einem Neuaufbruch kann bisher noch keine Rede sein. Die humanitäre und menschenrechtliche Situation im Land ist unverändert katastrophal.

„Die politische Ausgangslage ist für den neuen Präsidenten enorm schwierig“, so Gesine Ames, Koordinatorin des ÖNZ. „Seine Wahl verdankt er laut vieler unabhängiger Beobachter einem Wahlbetrug und die vormalige Regierung unter Joseph Kabila hat kaum an Einfluss und Macht im politischen und wirtschaftlichen Bereich sowie im Sicherheitsapparat verloren.“

Anlässlich des Besuchs von Präsident Tshisekedi bittet das ÖNZ die deutschen Regierungsvertreter, sich in den bilateralen Gesprächen mit dem Präsidenten für folgende Punkte einzusetzen:

  • Die Bundesregierung sollte in Gesprächen mit kongolesischen Verantwortlichen auf eine Reform der unabhängigen nationalen Wahlkommission CENI bestehen, die auf transparente Weise und durch die Veröffentlichung detaillierter Ergebnisse künftiger Wahlen zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des demokratischen Prozesses und der Legitimität der gewählten Regierungsmitglieder beiträgt und die seit 2006 anberaumten Lokalwahlen zeitnah organisiert, um den Wahlkalender abzuschließen.
  • Um Frieden und Sicherheit zu fördern, sollte sich die Bundesregierung gegenüber der kongolesischen Regierung dafür einsetzen, rechtliche Schritte gegen Militär- und Polizeibeamte, einschließlich hochrangiger Offiziere der FARDC und Personen der ehemaligen Regierung, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, einzuleiten und den Zugang zu einer unabhängigen Justiz zu garantieren. Die bestehenden EU-Sanktionen gegen 14 kongolesische Militärs und Politiker müssen im Dezember 2019 verlängert werden.
  • Zudem sollte die Bundesregierung eine finanzielle, personelle und technische Verbesserung des Programms für Demobilisierung, Abrüstung und Wiedereingliederung von ehemaligen Milizen (DDR) fordern sowie eine nationale Strategie für den Umgang mit bewaffneten Gruppen mit langfristiger, ganzheitlicher Unterstützung, um ehemalige Kämpfer davon abzuhalten, erneut zu den Waffen zu greifen.  
  • Die Bundesregierung sollte gegenüber dem Präsidenten anlässlich seiner Ankündigung der Bekämpfung der Korruption deutliche Maßnahmen und Transparenz verlangen und auf die regelmäßige Zahlung von Gehältern an Beamte verweisen, damit die Ankündigungen von Reformen nicht bloße Lippenbekenntnissen darstellen und somit noch mehr soziale Spannungen verursachen.
  • Die Bundesregierung sollte gegenüber der kongolesischen Regierung darauf bestehen, dass das Recht auf Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben und die Versammlungsfreiheit gefördert wird. Dies beinhaltet auch die Garantie der uneingeschränkten Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Schutz von Journalisten.
  • Die Bundesregierung sollte darauf drängen, dass die DR Kongo vollständige Transparenz zu allen Einnahmen aus Verträgen im Bergbausektor herstellt. Das an sich fortschrittliche Bergbaugesetz gilt es konsequent anzuwenden. Die gesamte Lieferkette sollten sukzessiv nach nationalen, regionalen und internationalen Standards geprüft werden. Dabei ist aber insbesondere darauf zu achten, dass der beschäftigungswichtige artisanale Bergbausektor nicht behindert wird und diese Akteure gezielte Förderung erfahren. Alle Bergbau-Aktivitäten müssen zudem viel stärker im Hinblick auf ihre ökologischen Folgen geprüft werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin des ÖNZ, Gesine Ames.

Ähnliche Publikationen

Aktuelles zum Thema

Erscheinungsdatum

14 November 2019

Themen

Präsidentschaftswahl, Demokratie, Wirtschaft, Menschenrechte