Rétrospective sur 2017

Rétrospective sur 2017

Anfang 2017 kündigte Präsident Nkurunziza an, für eine weitere Amtszeit kandidieren zu wollen. Ende 2017 wurden die Idee der Verfassungsänderung und das dazugehörige Referendum bekanntgegeben.  Zusätzlich wurde ein Zwangsbeitragssystem für die Finanzierung der Wahlen 2020 durch die Bevölkerung  des Landes erstellt, was zu starker Kritik seitens der Oppositionsparteien führte, die das System zusätzlich zu Steuerzahlungen als nicht zulässig ansehen.

Ferner kam es zu steigenden Strompreisen auf Grund Energiemangels und einer Inflation des burundischen Francs, die im Februar und März ihre Höhepunkte erreichte, und zu einem Anstieg besonders in Lebensmittelpreisen und importierten Produkten führte.

Die Sicherheitslage im Land ist prekär. Gewaltsame Übergriffe, Ermordungen und Entführungen sind an der Tagesordnung. Viele dieser Vorfälle geschehen unter ungeklärten Umständen. Im Juli und Dezember kam es vermehrt zu Granatenangriffen nahe der Hauptstadt mit vielen Verletzten und auch einigen Toten. Dem entgegen gab der Minister für öffentliche Sicherheit bekannt, dass 2017 ein Rückgang der Kriminalität verbucht werden konnte.

Die Regierung lehnt weiterhin jeglicher Berichte und Resolutionen bezüglich der Menschenrechtslage von außerhalb ab, mit der Begründung, dass diese auf falschen Informationen basieren, manipuliert und voreingenommen seien. Die VN dokumentierte jedoch eine Zunahme an Fällen von  Verschwindenlassen, willkürlichen Festnahmen und Tötungen, sowie Fällen von Folter und Misshandlungen. Sie sammelten seit 2015 mehr als 470 Aussagen über Menschenrechtsverletzungen, die anschließend dem VN-Menschenrechtsrat vorgelegt wurden und diese Vergehen auch bestätigten. Weiterhin besorgniserregend ist, dass die Mehrheit der Täter nach wie vor unbestraft bleibt.

Bei der 36. Sitzung des VN-Menschenrechtsrats wurde seitens der VN eine weitere unabhängige Untersuchungskommission für Burundi verabschiedet. Im Oktober stimmte das burundische Parlament dafür, aus dem Internationalen Gerichtshof (ICC) auszutreten. Mit dem Rückzug des Römischen Statuts erhoffte sich die burundische Regierung ab dem 27. Oktober weiteren Untersuchungen zu entgehen, jedoch ist der ICC dennoch berechtigt Vergehen, die während der Mitgliedschaft Burundis begangen wurden, zu untersuchen.

Den vollständigen Rückblick finden Sie hier.

 

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Erscheinungsdatum

12 Januar 2018

Themen

Menschenrechte, Justiz, Politik