„Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch“

„Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch“

In einem sehr detaillierten Bericht analysiert das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den Kriegsverbrecherprozess gegen zwei Führungspersonen der Hutu-Miliz „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" (FDLR) in Deutschland.

Am 28. September 2015 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni zu Freiheitsstrafen von 13 bzw. 8 Jahren. Der Präsident der FDLR und sein Stellvertreter waren angeklagt, 2008/2009 im Osten der Demokratischen Republik Kongo schwere Völkerrechtsverbrechen begangen zu haben. In dem Kriegsverbrecherprozess verhandelte ein deutsches Gericht erstmals eine Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch, mit dem 2002 das deutsche Strafrecht an die Straftatbestände des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) angepasst wurde.

Das ECCHR hat den Prozess von Anfang an beobachtet und regelmäßig Zwischenberichte dazu veröffentlicht. Im Juni 2016 erschien der Abschlussbericht, der u.a. folgende Fragen analysiert: Taugt der Prozess als Modell für weitere Verfahren in Deutschland? Wie kann die Justiz die Defizite in der Aufarbeitung von Völkerstraftaten, vor allem bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt, beheben? Welche Bedeutung hat das Völkerstrafrecht im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit?

Hier finden Sie die Links zu dem kompletten Bericht auf Deutsch, sowie zu den Zusammenfassungen auf Englisch und Französisch.

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Erscheinungsdatum

26 September 2016

Themen

FDLR, Justiz, Internationale Gemeinschaft