Burundi: la Cour de justice est-africaine ne se prononce pas sur l’éligibilité de Pierre Nkurunziza

Burundi: la Cour de justice est-africaine ne se prononce pas sur l’éligibilité de Pierre Nkurunziza

Die East African Civil Society Organisation (EACSOF), ein regionales Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, hat beim Gerichtshof der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EACJ) ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Präsidentschaftskandidatur von Pierre Nkurunziza im Jahr 2015 ersucht. Die Klage wurde am 3.12. zurückgewiesen.

Das Arusha-Friedensabkommen, die Grundlage der burundischen Verfassung von 2005, sieht von einer dritten Amtszeit ab. Diese Grenzen wurden mittlerweile beim Referendum im vergangenen Jahr aufgehoben. Im Jahr 2015 hat das burundische Verfassungsgericht die dritte Amtszeit des Präsidenten für rechtmäßig erklärt, da die erste Amtszeit des Präsidenten aus einer indirekten Wahl hervorging.

Der EACJ stellte fest, dass er kein Berufungsorgan gegen das Urteil des Verfassungsgerichts von Burundi ist.

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Erscheinungsdatum

09 Dezember 2019

Themen

Präsidentschaftswahl, Justiz