Burundi/UE : Le dégel

Burundi/UE : Le dégel

Am Dienstag, den 8. Februar, beschloss der Europäische Rat, den Beschluss aus dem Jahr 2016 aufzuheben, in dem er die Aussetzung der direkten Finanzhilfe für die burundische Regierung verhängt hatte. Im Zuge der Sanktionen gegen die Regioerung setzte die EU ihre Unterstützung für die Bevölkerung Burundis jedoch fort.

Auf politischer Seite fielen die Reaktionen auf die Aufhebung der direkten Finanzhilfen für die burundische Regierung gemischt aus. Ebenso wie bei den Organisationen der Zivilgesellschaft. Für die einen ist es ein Sieg, für die anderen eine unerklärliche Entscheidung.

Die Aufhebung der Sanktionen war ein langwieriger Prozess, der mit dem Regierungswechsel im Jahr 2020 und den mit der Amtszeit von Evariste Ndayishimiye einhergehenden Versprechen um eine Verbesserung der Menschenrechtlage und des politischen Handlungsraums im Land einherging. Die EU erkläret, dass sie seit den Wahlen im Jahr 2020 die Fortschritte der burundischen Regierung im Bereich der Menschenrechte, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit zur Kenntnis genommen habe.

Es wurde jedoch auch festgehalten, dass es in diesen Bereichen noch Herausforderungen gibt. Weitere Schritte, wie die Umsetzung des Fahrplans im Rahmen des laufenden politischen Dialogs zwischen der EU und Burundi sind notwendig und die Aufhebung der Finanzsanktionen wird letztlich in Abhängigkeit von der Einhaltung der Menschenrechte erfolgen.

Den ganzen Artikel mit den unterschiedlichen Positionen können sie hier nachlesen.

 

 

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Erscheinungsdatum

15 Februar 2022

Themen

EU, Sanktionen