ICC judges authorise opening of an investigation regarding Burundi situation

ICC judges authorise opening of an investigation regarding Burundi situation

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat die die Eröffnung eines Untersuchungsverfahren zu den schwerwiegenden  Menschenrechtsverletzungen, die in Burundi seit April 2015 begangen wurden, genehmigt, obwohl Burundis Entscheidung, aus dem IStGH auszutreten seit Ende Oktober 2017 in Kraft getreten ist.

Die Vorverfahrenskammer stellte fest, dass der Gerichtshof für Verbrechen zuständig ist, die begangen wurden, während Burundi ein Vertragsstaat des Römischen Statuts des ICC war. Burundi war von dem Moment an, als das Römische Statut für Burundi (1. Dezember 2004) in Kraft getreten war, bis zum Ende des einjährigen Intervalls seit der Mitteilung von Burundis Rückzug ein Vertragsstaat. Der Rücktritt trat am 26. Oktober 2017 in Kraft. Demzufolge behält sich der Gerichtshof die Zuständigkeit für alle Straftaten in seinem Zuständigkeitsbereich bis einschließlich 25. Oktober 2017 vor, ungeachtet des Rückzugs von Burundi. Infolgedessen kann der Gerichtshof seine Zuständigkeit auch dann ausüben, wenn der Rücktritt für Burundi in Kraft getreten ist, sofern sich die Ermittlungen oder Strafverfolgungen auf die Verbrechen beziehen, die in der Zeit, in der Burundi ein Vertragsstaat des Römischen Statuts war, begangen wurden. Darüber hinaus ist Burundi für die Zwecke dieser Untersuchung zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verpflichtet, da die Untersuchung am 25. Oktober 2017 vor dem Tag des Inkrafttretens des Rückzugs für Burundi genehmigt wurde. Diese Mitwirkungspflicht besteht so lange, wie die Untersuchung andauert, und umfasst alle Verfahren, die sich aus der Untersuchung ergeben. Burundi akzeptierte diese Verpflichtungen bei der Ratifizierung des Römischen Statuts.

Den vollständigen Artikel auf Englisch finden Sie hier.

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Erscheinungsdatum

09 November 2017

Themen

Menschenrechte, Internationaler Strafgerichtshof