Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt Befehlsketten und Verantwortliche im Fall der systematischen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burundi.
Der ICC genehmigt die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens der Menschenrechtsverletzungen, die in Burundi seit April 2015 begangen wurden, obwohl Burundis Austritt Ende Oktober 2017 in Kraft trat.
Der kürzlich veröffentlichte Bericht der UN-Untersuchungskommission, welcher schwerste Menschenrechtsverletzungen in Burundi dokumentiert, fordert den Internationalen Strafgerichtshof zur Klage auf.