Am Dienstag, den 8. Februar, beschloss der Europäische Rat, den Beschluss aus dem Jahr 2016 aufzuheben, mit dem er die Aussetzung der direkten Finanzhilfe für die burundische Regierung verhängt hatte.
Die Wahrheits- und Versöhnungskommission (CVR) Burundis hat die Verbrechen gegen Hutu 1972 bis 1973 als Völkermord qualifiziert und eine entsprechende Anerkennung durch die Regierung gefordert.
Burundi weigert sich, einen Sondergesandten der Vereinten Nationen zur Prüfung der Lage der Menschenrechte im Land zu akzeptieren – bevor dieser überhaupt nominiert wurde.
Burundis Präsident Evariste Ndayishimiye gab am Montag nach einem Treffen mit dem EU-Botschafter bekannt, dass die Europäische Union ihre Sanktionen gegenüber Burundi aufgehoben habe.
43 Europa-Abgeordnete stehen einer möglichen Aufhebung der Sanktionen gegen die burundische Regierung kritisch gegenüber und fordern zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Die burundische Regierung und die Europäische Union haben Gespräche zur Aufhebung der 2015 verhängten Wirtschaftssanktionen aufgenommen. Von nun an sollen wöchentliche Treffen stattfinden.
Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen zwei hochrangige Staatsbeamte und Vertraute des burundischen Präsidenten Évariste Ndayishimiye verlängert.
Die Wahrheits- und Versöhnungskommission hat innerhalb eines Monats zwischen 250 und 270 menschliche Überreste exhumiert, die sich in einem Massengrab in Kamenge im Norden von Bujumbura befanden.
Frankreich erlegt mehreren Personen aus dem unmittelbaren Umfeld von Burundis umstrittenen Präsidenten Pierre Nkurunziza, die für die Repressionen mitverantwortlich sind, verschärfte Sanktionen auf.
Die USA und Deutschland halten an ihren Sanktionen gegenüber der burundischen und südsudanesischen Regierung fest und unterstützen sie nicht bei der Teilnahme am Treffen der EAC.
Die EU hat die Anfrage der ostafrikanischen Gemeinschaft, die Sanktionen gegen Burundi aufzuheben, zurückgewiesen, und kündigte an, die Sanktionen fortzuführen, bis sich Burundis Situation ändert.
Der UN-Sonderbeauftragte für Genozidprävention schlägt hinsichtlich der Lage in Burundi erneut Alarm und bemängelt, dass alle seine bisherigen Warnungen scheinbar ungehört ins Leere liefen.
In ihrem neuen Bericht über Burundi warnt die FIDH vor einem drohenden Genozid. Um einen solchen zu verhindern, ruft sie die internationale Gemeinschaft zu unverzüglichem Handeln auf.