Mesure de grâce pour plus de 5000 prisonniers mais…

Mesure de grâce pour plus de 5000 prisonniers mais…

Am 5. März hat der burundische Präsident Ndayishimiye die Begnadigung von über 5.000 Inhaftierten erlassen. Von der Maßnahme profitieren vor allem Inhaftierte mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder weniger, schwangere Frauen oder Frauen mit Kleinkindern, minderjährige Inhaftierte, Häftlinge mit unheilbaren Krankheiten im fortgeschrittenen Stadium oder auch Inhaftierte mit psychischen Krankheiten. Begnadigt wurden zudem Häftlinge, die bereits drei Viertel ihrer Haftstrafen verbüßt haben und für Korruption Verurteilte, welche die von ihnen veruntreuten Gelder zurückgezahlt haben. Lebenslange Haftstrafen wurden in 20-jährige Haftstrafen umgewandelt. Ausgeschlossen von der Begnadigung (und der zeitlichen Reduzierung der Strafen) sind allerdings Inhaftierte, die für Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, Vergewaltigung und andere schwere Verbrechen verurteilt wurden. Auch Häftlinge, die in der Vergangenheit rückfällig geworden waren, oder bereits Ausgebrochene werden nicht begnadigt.

Menschenrechtsverteidiger*innen in Burundi begrüßen die Entscheidung des Präsidenten, so zeigten sich unter anderem die Organisationen CNIDH (Commission nationale indépendante des droits de l’Homme) und Ntabariza SPF erfreut über die Begnadigungen. Gleichzeitig bemängelten sie, dass viele politisch Inhaftierte nicht von der Regelung profitieren. In burundischen Gefängnissen waren bis zuletzt etwa 13.000 Menschen inhaftiert, während die eigentlichen Kapazitäten nur 4.000 Häftlinge vorsehen.

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Erscheinungsdatum

11 März 2021

Themen

Gefängnis, Verhaftung, Menschenrechte