Présidentielle en RDC : la candidature de Jean-Pierre Bemba définitivement invalidée
Présidentielle en RDC : la candidature de Jean-Pierre Bemba définitivement invalidée
Jean-Pierre Bemba galt als einer der erfolgversprechendsten Anwärter auf das Präsidentenamt. Seine Kandidatur wurde jedoch von der unabhängigen Wahlkommission (Ceni) nicht zugelassen. Daraufhin ist er vor dem Verfassungsgericht in Berufung gegangen. Dieses hat nun die Entscheidung der Ceni bestätigt. Der Grund von Bembas Ausschluss war seine Verurteilung im Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dort war er als ehemaliger Warlord wegen diversen Menschenrechtsverbrechen angeklagt worden und verbrachte insgesamt acht Jahre in Haft. In den ursprünglichen Anklagepunkten wurde er letzten Endes für unschuldig befunden und konnte daraufhin in die DR Kongo zurückreisen und seine Präsidentschaftskandidatur einreichen. Allerdings erfolgte ein Schuldspruch wegen Zeugenbestechung. Diesen nimmt die Ceni als Grund, um ihm die Kandidatur zu verwehren. Zeugenbestechung sei ein Korruptionsdelikt und somit hinreichend für eine Disqualifikation. Bembas Anhänger sehen Zeugenbestechung nicht als einen Fall von Korruption an und halten die Entscheidung der Ceni und des Verfassungsgerichts für ein Manöver der Regierung, um sich politische Gegner aus dem Weg zu räumen. Tatsächlich hat die amtierende Regierungspartei unter Kabila mit Bemba einen ihrer gefährlichsten Gegenkandidaten verloren. Drei weitere Präsidentschaftskandidaten neben Bemba wurden von der Wahl ausgeschlossen und sind ebenfalls in Berufung gegangen. Bei zwei von ihnen, darunter auch der einzigen weiblichen Kandidatin Marie-Josée Ifoku, musste die Ceni ihre Entscheidung revidieren.
Den vollständigen französischen Presseartikel finden Sie hier.