Procès Rusesabagina au Rwanda: l'avocat plaide l'incompétence de la Haute Cour

Procès Rusesabagina au Rwanda: l'avocat plaide l'incompétence de la Haute Cour

In der ruandischen Haupstadt Kigali eröffnete am Mittwoch, dem 17. Februar, der Prozess gegen den ehemaligen Hotelbesitzer und jetzigen Oppositionellen Paul Rusesagabina. Der 66-Jährige hatte aufgrund seiner Tätigkeiten als Hotelbesitzer während des Genozids 1994 und eines hierauf basierenden Films von 2004 international Bekanntheit erlangt. Als Manager des Hôtel des Mille Collines soll er damals 1200 Tutsis oder gemäßigte Hutus in seinem Hotel untergebracht und somit gerettet haben.

Rusesagabina ist gemeinsam mit 20 weiteren Personen in neun Punkten angeklagt, unter anderem werden ihm Terrorismus vorgeworfen. Den Anklägern zufolge soll er in seiner Rolle als MRDC-Funktionär an der Organisation mehrerer Angriffe der Forces nationales de libération (FNL) im Süden Ruandas 2018 beteiligt gewesen sein. Die FNL ist der bewaffnete Arm der Oppositionsplattform MRCD (Mouvement rwandais pour le Changement démocratique), der Rusesagabina angehört. Er bestreitet jedoch, jemals eine Verbindung zur FNL gehabt zu haben.

Rusesagabina war im August 2020 in Dubai unter fragwürdigen Umständen von den ruandischen Behörden verhaftet und nach Ruanda gebracht worden. Er selbst, seine Familie und mehrere NGOs sprechen in diesem Zusammenhang von einer Entführung. Auch das EU-Parlament beschäftigte sich im Oktober mit seiner Verhaftung und forderte eine internationale Aufklärungsarbeit zu den Umständen dieser sowie einen fairen Prozess für Rusesagabina.

Nach dem 2004 erschienenen Film über seine Rolle während des Genozids hatte Rusesagabina aus dem belgischen Exil die Parti pour la démocratie au Rwanda (PDR) gegründet und seine Bekanntheit genutzt, um auf Menschenrechtsverletzungen in Ruanda aufmerksam zu machen.

Die vollständigen Artikel zur Meldung finden Sie hier (RFI) und hier (France24).

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Erscheinungsdatum

23 Februar 2021

Themen

Verhaftung, Gerichtsprozess, Opposition, Rechtstaatlichkeit