07 Mai 2015
Pressemitteilung
Am 5.05.2015 erklärte das Verfassungsgericht die Kandidatur Nkurunzizas für rechtens, was einen klaren Bruch des Friedensabkommens von Arusha bedeutet. Die gewaltvollen Übergriffe nehmen weiter zu.
Thema: Konflikt, Menschenrechte, Gewalt