- Justiz & Strafverfolgung
- Presse & Meinungsfreiheit
Burundi: Journalistin Sandra Muhoza kommt unter Auflagen vorläufig frei
In Burundi ist die Journalistin Sandra Muhoza nach 685 Tagen Haft vorläufig freigelassen worden. Die Entscheidung wurde am 4. März umgesetzt, nachdem der Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht von Ngozi am 27. Februar ihre Freilassung unter gerichtlichen Auflagen angeordnet hatte.
Die 43-jährige Journalistin des Online-Mediums Nova Burundi darf ihre Heimatprovinz nicht verlassen und muss sich öffentlich zurückhalten. Muhoza war im April 2024 festgenommen worden. Ihr wird vorgeworfen, in einer privaten WhatsApp-Gruppe Informationen über eine angebliche Verteilung von Waffen durch staatliche Behörden an junge Mitglieder der Regierungspartei weitergegeben zu haben.
Eine erste Verurteilung wurde in der Berufung aufgehoben. Anfang 2026 verurteilte ein Gericht sie jedoch erneut zu vier Jahren Haft ohne Bewährung wegen „Verletzung der territorialen Integrität des Landes“ und „Rassenhass“.
Internationale Organisationen begrüßten ihre vorläufige Freilassung. Reporter ohne Grenzen forderte die burundische Justiz auf, „alle Anklagen“ gegen Muhoza fallen zu lassen. Eine neue Entscheidung der Berufungsinstanz wird Ende März erwartet.
Auch das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) begrüßte die Freilassung, betonte jedoch, dass sie „die erlittene Ungerechtigkeit nicht ungeschehen macht“. Laut Muthoki Mumo, Direktorin des Afrika-Programms des CPJ, werde Sandra Muhoza „erst dann wirklich frei sein, wenn sie von der Justiz freigesprochen wird“.
Der Artikel ist auf Französisch bei rfi Afrique erschienen.