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DR Kongo/Ruanda: Frist für im Doha Prozess vereinbarten Gefangenenaustausch läuft ab – Umsetzung bleibt aus
Die in Montreux vereinbarte Frist von zehn Tagen für die Freilassung von Gefangenen ist am 27. April 2026 verstrichen, ohne dass Gefangene freigelassen wurden. Weder die kongolesische Regierung noch die AFC/M23 haben eine offizielle Erklärung dazu abgegeben. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hatte bereits konkrete Listen erstellt: 311 Gefangene aus den Reihen der M23 sowie 166 der kongolesischen Regierung waren für die Freilassung vorgesehen.
Parallel dazu wurde auch ein weiterer Beschluss aus Montreux nicht umgesetzt: Der Erkundungstermin zur Überprüfung des Waffenstillstands, der für den 24. April geplant war, fand aufgrund der anhaltenden Kämpfe nicht statt. Die MONUSCO hatte zuvor darauf hingewiesen, dass ein glaubwürdiger Waffenstillstand bestimmte Bedingungen vorrausetzt: Drohnenangriffe müssen eingestellt werden, GPS-Störungen aufgehoben und Bewegungsfreiheit für UN-Personal muss gewährleistet werden.
Stattdessen häufen sich gegenseitige Schuldzuweisungen: Die kongolesische Armee meldete den Abschuss einer ruandischen Drohne über dem Hochplateau von Minembwe am 25. April. Die AFC/M23 wiederum warf der FARDC schwere Bombardierungen in derselben Region vor. Beide Seiten beschuldigen sich gegenseitig, den Waffenstillstand zu brechen.
Das Gesamtbild bleibt ernüchternd: Zwischen diplomatischen Fortschritten auf dem Papier und der Realität vor Ort klafft weiterhin eine deutliche Lücke.
Der Artikel ist auf Französisch bei Actualité CD erschienen.