- Nationale Politik
DR Kongo verbietet den Medien Mitteilung der PPRD zu verbreiten
Die kongolesische Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Medien (CSAC) hat angekündigt, die Verbreitung jeglicher Mitteilungen der PPRD (Parti du peuple pour la reconstruction et la démocratie) zu verbieten. Das Verbot betreffe öffentliche und private Medien sowie soziale Netzwerke und digitale Plattformen. Für 90 Tage sei es nicht erlaubt, Mitteilungen von Mitgliedern der PPRD oder dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila zu veröffentlichen. Der Vorsitzende der CSAC, Christian Bosembe, begründete dies damit, dass „die Aktivitäten der Partei formal verboten seien“, weshalb Mitglieder der PPRD öffentlich nicht mehr über deren politische Arbeit oder die laufenden Untersuchungen sprechen dürften.
Von Mitgliedern der PPRD wird dieses Verbot als Zensur bezeichnet. Auch Reporter ohne Grenzen (RSF) kritisierte die Entscheidung und zeigte sich besorgt über die Entwicklung der Pressefreiheit in der DR Kongo. Laut RSF verstoße die CSAC mit ihren Entscheidungen „gegen die Standards ausgewogener Berichterstattung“.
Der Artikel ist auf Französisch bei rfi zu lesen.