Am Dienstag, den 8. Februar, beschloss der Europäische Rat, den Beschluss aus dem Jahr 2016 aufzuheben, mit dem er die Aussetzung der direkten Finanzhilfe für die burundische Regierung verhängt hatte.
Burundi weigert sich, einen Sondergesandten der Vereinten Nationen zur Prüfung der Lage der Menschenrechte im Land zu akzeptieren – bevor dieser überhaupt nominiert wurde.
Burundis Präsident Evariste Ndayishimiye gab am Montag nach einem Treffen mit dem EU-Botschafter bekannt, dass die Europäische Union ihre Sanktionen gegenüber Burundi aufgehoben habe.
43 Europa-Abgeordnete stehen einer möglichen Aufhebung der Sanktionen gegen die burundische Regierung kritisch gegenüber und fordern zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Die burundische Regierung und die Europäische Union haben Gespräche zur Aufhebung der 2015 verhängten Wirtschaftssanktionen aufgenommen. Von nun an sollen wöchentliche Treffen stattfinden.
Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen zwei hochrangige Staatsbeamte und Vertraute des burundischen Präsidenten Évariste Ndayishimiye verlängert.
Der Kommissionspräsident der Afrikanischen Union gratuliert Evariste Ndayishimiye zur Wahl zum Präsidenten. Burundis Verfassungsgericht bestätigte letzten Donnerstag die vorläufigen Wahlergebnisse.
Die AU verurteilt einen Angriff auf burundische Soldaten der Friedensmission AMISOM in Somalia durch die islamistische Miliz Al Shabaab, welcher sich am vergangenen Wochenende ereignete.
Die burundische Regierung will ausländische NGOs dazu verpflichten 40% Hutus unter ihren lokalen Angestellten zu beschäftigen. Für diese höchst problematische Idee fehlt jede gesetzliche Grundlage.
Frankreich erlegt mehreren Personen aus dem unmittelbaren Umfeld von Burundis umstrittenen Präsidenten Pierre Nkurunziza, die für die Repressionen mitverantwortlich sind, verschärfte Sanktionen auf.
Handicap International beendet auf Grund von Dokumentationsaufforderungen der burundischen Behörden zu den ethnischen Hintergründen der eigenen Mitarbeiter nach 26 Jahren die Arbeit in Burundi.
Zwei Wochen nach der Entscheidung Burundis, ausländische NGOs für drei Monate auszusetzen, sind die Folgen für betroffenen Projekte bereits spürbar. Davon zeugen die Bewohner der Nyabitare-Zone.
Burundis Nationaler Sicherheitsrat hat entschieden, die Arbeit von ausländischen NGO's zum 1. Oktober 2018 vorübergehend auszusetzen. Dies zieht weitgehende Konsequenzen für die Bevölkerung nach sich.
Die USA und Deutschland halten an ihren Sanktionen gegenüber der burundischen und südsudanesischen Regierung fest und unterstützen sie nicht bei der Teilnahme am Treffen der EAC.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt Befehlsketten und Verantwortliche im Fall der systematischen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burundi.
Der ICC genehmigt die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens der Menschenrechtsverletzungen, die in Burundi seit April 2015 begangen wurden, obwohl Burundis Austritt Ende Oktober 2017 in Kraft trat.
Der kürzlich veröffentlichte Bericht der UN-Untersuchungskommission, welcher schwerste Menschenrechtsverletzungen in Burundi dokumentiert, fordert den Internationalen Strafgerichtshof zur Klage auf.
Die EU hat die Anfrage der ostafrikanischen Gemeinschaft, die Sanktionen gegen Burundi aufzuheben, zurückgewiesen, und kündigte an, die Sanktionen fortzuführen, bis sich Burundis Situation ändert.