Der kongolesische Senat hat entschieden, die parlamentarische Immunität des Ex-Präsidenten Joseph Kabila aufzuheben. Dies öffnet den Weg für weitere rechtliche Schritte gegen Kabila, dem von der Regierung der DR Kongo vorgeworfen wird, mit der M23 zusammenzuarbeiten. Kabilas Partei stellt die Zuständigkeit des Senats für die Aufhebung der Immunität in Frage.
Der burundische Innenminister Martin Niteretse hat sich zufrieden über den bisherigen Verlauf des Wahlkampfes in Burundi geäußert. In der ersten Woche des Wahlkampfes habe es zwar einige Zwischenfälle gegeben, diese seien aber „geringfügig“. Niteretse betonte, dass das Rechtssystem aktiv werden würde, um die Verantwortlichen für die Zwischenfälle zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Oppositionspolitiker und Ex-Premierminister Augustin Matata Ponyo wurde am Dienstag vom Verfassungsgericht der DR Kongo zu 10 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, während seiner Zeit als Premierminister über 245 Millionen US-Dollar veruntreut zu haben. Ponyo bezeichnete das Verfahren als „politischen Prozess“ und kündigte an, die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzufechten.
Die M23 hat etwa 360 Personen, denen sie vorwirft, ruandische Staatsangehörige mit gefälschten kongolesischen Dokumenten zu sein, nach Ruanda ausgewiesen. Die Zivilist:innen wurden in LKW über die Grenze nach Ruanda gebracht, nachdem ihre angeblich gefälschten Ausweisdokumente in einem Stadion in Goma verbrannt worden waren.
Das Internationale Rote Kreuz hat bis zum 15. Mai über 1300 entwaffnete Angehörige der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) mit ihren Familien aus Goma evakuiert. Nach der Einnahme Gomas durch die AFC/M23 hatten sich die Truppen der FARDC in die Stützpunkte der MONUSCO zurückgezogen, aus denen sie nun Richtung Kinshasa evakuiert wurden.
Die kongolesische Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, um das Verbot mehrerer politischer Parteien zu erwirken, wie das Innenministerium der DR Kongo bestätigte. Zu diesen Parteien zählt auch Joseph Kabilas PPRD (Parti du Peuple pour la Reconstruction et la Démocratie), die letzten Monat nach dessen mutmaßlicher Rückkehr in das von der AFC/M23 besetzte Goma bereits suspendiert worden war. Die Opposition kritisierte die Parteiverbotsverfahren als politische Hetze.
Der Senat der DR Kongo hat beschlossen, dass ein Ausschuss den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Ex-Präsidenten Joseph Kabila, die dieser als Senator auf Lebenszeit genießt, prüfen soll. Kabila wird von der kongolesischen Regierung der Komplizenschaft mit der AFC/M23 beschuldigt. Das Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität wurde in Folge seiner mutmaßlichen Reise in die von der AFC/M23 besetzten Stadt Goma eingeleitet.
Der in Ruanda ansässige Bergbaukonzern Trinity Metals unterzeichnete diese Woche eine Absichtserklärung mit dem US-amerikanischen Unternehmen Nathan Trotter bezüglich des Aufbaus einer Lieferkette für Zinn in die USA. Dies steht vor dem Hintergrund der von den USA geleiteten Verhandlungen, die zu einem Frieden im Osten der DR Kongo führen sollen. Im Rahmen dieser sollen auch bilaterale Abkommen, besonders hinsichtlich Bergbaus, ausgehandelt werden.
In Goma und Umgebung wurden seit dem vergangenen Wochenende von der AFC/M23 eine Welle an Verhaftungen durchgeführt. Die Bewegung sagt, das Ziel sei die Sicherung der Stadt, die seit der Übernahme durch die AFC/M23 unter zunehmender Kriminalität und Straflosigkeit leidet. Von Seiten der Zivilgesellschaft wird hingegen von grundlosen Verhaftungen gesprochen und Besorgnis hinsichtlich Zwangsrekrutierungen der verhafteten Personen geäußert.
Nachdem mehr als 70.000 kongolesische Flüchtende die Grenze nach Burundi überquert haben, verschlechtert sich die Situation in den burundischen Flüchtlingslagern zunehmend. So kämpfen die Geflüchteten unter anderem mit unzureichender Lebensmittelversorgung, sanitären Problemen und erzwungener Verlegung in andere Lager. Viele der Geflüchteten stehen als Folge dessen vor der Entscheidung in den überfüllten Lagern zu bleiben oder in die DR Kongo zurückzukehren.
Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat bekanntgegeben, dass es seine Hilfsziele aufgrund „kritischer Finanzierungsdefizite“ um die Hälfte reduzieren würde. Wegen der geringen Menge an finanziellen Mitteln könnten nur noch die am stärksten gefährdetsten Menschen versorgt werden, so das OCHA.
Die DR Kongo und Ruanda haben erste Entwürfe bezüglich eines Friedensabkommens vorgelegt, über welche in den nächsten Wochen weiterverhandelt werden soll, so das Weiße Haus. Dies folgt der am 25. April unter Vermittlung der USA unterschriebenen Absichtserklärung beider Länder, in welcher sich diese unter anderem verpflichteten, ein gemeinsames Friedensabkommen zu erarbeiten. Das Abkommen soll laut dem ruandischen Außenminister Nduhungirehe in der dritten Maiwoche finalisiert und Mitte Juni in Washington unterzeichnet werden.
Die Immunität des kongolesischen Ex-Präsidenten Joseph Kabila soll aufgehoben werden. Die Regierung der DR Kongo reichte am 30. April einen entsprechenden Antrag im Senat ein. Kabila werden eine Verbindung zur AFC/M23 und in diesem Zusammenhang „Verrat, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen.
Kigali und Washington befinden sich in Verhandlungen über mögliche Abschiebungen aus den USA nach Ruanda, wie der US-Außenminister Rubio und sein ruandischer Amtskollege Nduhungirehe bestätigten. Dabei sollen Bürger:innen von Drittstaaten nach Ruanda abgeschoben werden, möglicherweise im Austausch gegen finanzielle Kompensation.
Die Truppen der Southern African Development Community (SADC) haben begonnen Goma zu verlassen, wie ein Sprecher am 29. April bestätigte. Das Mandat der Truppen war nach der Einnahme Goma und Bukavus durch die AFC/M23 in einem Treffen der Staatschefs der SADC Mitte März beendet worden. Der Abzug beginnt nun vor dem Hintergrund eines Anfang April ausgehandelten Abkommens zwischen der SADC und der AFC/M23.
Die Außenministerin der DR Kongo, ihr ruandischer Amtskollege und der US-Außenminister haben am 25. April in Washington D.C. eine gemeinsame Erklärung unterschrieben. In der Erklärung verpflichten sich die DR Kongo und Ruanda dazu, ihre gegenseitige Souveränität zu wahren und bis zum 2. Mai einen Entwurf für ein Friedensabkommen vorzulegen.
Zum ersten Mal haben am Mittwoch, den 23.04., die kongolesische Regierung und die AFC/M23 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der die beiden Konfliktparteien „ihr Engagement für eine sofortige Einstellung der Feindseligkeiten bekräftigen“. Die Erklärung wurde vor dem Hintergrund der andauernden Verhandlungen in Doha, bei denen Katar als Vermittler auftritt, sowie den andauernden Kämpfen im Osten der DR Kongo veröffentlicht.
Der kongolesische Ex-Präsident Joseph Kabila soll am vergangenen Freitag in der von AFC/M23 besetzten Stadt Goma im Osten der DR Kongo angekommen sein, wie aus Führungskreisen der M23 und dem Umfeld des ehemaligen Staatschefs zu hören ist. Die Ankunft Kabilas wird von der kongolesischen Regierung als Unterstützung für die M23 aufgefasst, während aus Kabilas Umfeld von einer „Unterstützung des Friedensprozesses“ die Rede ist. Als Folge beschlagnahmte die kongolesische Regierung sämtliche Besitztümer Kabilas und suspendierte dessen politische Partei.
In der Nacht vom 11. auf dem 12. April ist es in Goma erneut zu Gefechten gekommen. Laut dem von der AFC/M23 eingesetzten Gouverneur der Region konnten Angriffe von kongolesischen Streitkräften und ihren verbündeten Wazalendo-Milizen abgewehrt werden. Die kongolesische Armee wies die Vorwürfe, Goma angegriffen zu haben, zurück, während sich die Wazelendo zu dem Angriff bekannte.
Der togolesische Präsident Faure Gnassingbé wird die Nachfolge des angolanischen Präsidenten Joao Lourenço als Vermittler der Afrikanischen Union (AU) im Konflikt im Osten der DR Kongo übernehmen, wie die togolesische Regierung am Sonntag bekannt gab. Lourenço, der seit 2022 als Vermittler aktiv war, hatte im vergangenen Monat, nach mehreren Versuchen die Feindseligkeiten zu beenden, auf diese Rolle verzichtet, um sich auf sein Amt als Vorsitzender der AU zu konzentrieren.